Die Entscheidung war letztlich eine Formsache: Als der Gamlitzer Gemeinderat kürzlich für den neuen örtlichen Entwicklungsplan sowie für den Flächenwidmungsplan 1.0 stimmte, fehlten zur Einstimmigkeit lediglich einzelne Stimmenthaltungen in Detailpunkten. „Es geht um die Legalisierung eines Graubereichs“, sagt Bürgermeister Karl Wratschko. Unter genau definierten Voraussetzungen – es besteht bereits ein Buschenschankbetrieb, ein konkretes Bauprojekt liegt vor, das Landschaftsbild wird berücksichtigt – können Betriebe künftig erweitert und als Erholungsgebiet definiert werden, um die für die Region so wichtige touristische Nutzung sicherzustellen.