
Die Entscheidung war letztlich eine Formsache: Als der Gamlitzer Gemeinderat kürzlich für den neuen örtlichen Entwicklungsplan sowie für den Flächenwidmungsplan 1.0 stimmte, fehlten zur Einstimmigkeit lediglich einzelne Stimmenthaltungen in Detailpunkten. „Es geht um die Legalisierung eines Graubereichs“, sagt Bürgermeister Karl Wratschko. Unter genau definierten Voraussetzungen – es besteht bereits ein Buschenschankbetrieb, ein konkretes Bauprojekt liegt vor, das Landschaftsbild wird berücksichtigt – können Betriebe künftig erweitert und als Erholungsgebiet definiert werden, um die für die Region so wichtige touristische Nutzung sicherzustellen.
Kommentare (3)
Kommentieren15.08.2019 um 21:21 Uhr
Flächenwidmung
Wie kann es in Gamlitz dann sein das mehrere Hektar Wald in steilster Lage gerodet werden dürfen um Weingarten zu schaffen, und dabei auch noch ein Biobetrieb beteiligt ist. Unweit von Buschenschank Erika ein Charlet-Hütteldorf entsteht mit einem (minderwertigkeits-)Betonkomplex auf einen bis dato naturnahen Aussichtsberggipfel - da war kein Betrieb und auch kein Haus in der Nähe; für die uneingeschränkte Aussicht musste auch ein Wald und alte Obstbäume im Naturpark weichen.
vor 3 Minuten
Ein Spruch den mir meine Oma mal gesagt hat....
Geld regiert die Welt....
15.08.2019 um 16:55 Uhr
Und meine Oma sagte...
Geld stinkt nicht.
Es stinken nur diejenigen die mit dem Geld auf Kosten der anderen prassen.