Ein Oststeirer muss sich am Fürstenfelder Bezirksgericht wegen Onanierens in der Öffentlichkeit verantworten. Er bekennt sich nicht schuldig, da er sich "nur bräunen wollte".

Eine Frau war gerade mit ihrem Kind am Stubenbergsee, als ihr der Angeklagte auffiel: Er sei auf einem Sessel gesessen und habe das Handy zwischen den Knien festgehalten – der Intimbereich war entblößt. "Ich habe zunächst gedacht, dass er sich selber filmt und ihn daher bei der Kassa gemeldet", erzählt die Zeugen. Schließlich seien mehrere Kinder in der Nähe gewesen. Ein Angestellter der Seeverwaltung nahm sich des Falles an: "Ich habe mich dem Beschuldigten unauffällig genähert und dabei gesehen, dass er typische Handbewegungen gemacht hat", schildert er seine Eindrücke.

"Wollte Sonne draufscheinen lassen"

Das möchte der angeklagte Oststeirer so nicht auf sich sitzen lassen: "Das stimmt überhaupt nicht", meint er, "ich habe das Handy in beiden Händen gehalten und damit versucht, meinen Intimbereich zu verbergen." Richter Günther Walchshofer will daraufhin wissen, warum er sich überhaupt entblößt hätte. "Ich wollte einfach für gefühlte zehn Minuten die Sonne draufscheinen lassen", antwortet der angeklagte Pensionist. "Um sich zu bräunen also?", will Walchshofer wissen. Ja, so könne man das sagen. 

Der Mitarbeiter der Seeverwaltung rief schließlich die Polizei, die das Handy des Angeklagten durchforstete. Einschlägige Videos konnten dabei nicht gefunden werden, wohl aber das Bild einer nackten Frau. Auch dafür findet der Pensionist eine Erklärung: "Das Bild hat mir jemand geschickt und ich habe vergessen, es zu löschen."

Diversion

Der Bezirksanwalt schlägt schließlich eine Diversion vor. "Damit gelten Sie nicht als vorbestraft, müssen aber eine Geldbuße zahlen", erklärt Walchshofer dem Angeklagten. Dieser nimmt das Urteil widerwillig an: "Für mein Seelenheil muss ich sagen: Eigentlich hätte ich gerne einen Freispruch, da ich nichts getan habe", meint er, "aber etwas Besseres werde ich wohl nicht bekommen." Walchshofer verurteilt ihn rechtskräftig zu einer Buße in Höhe von 220 Euro. "Tun Sie so was in Zukunft einfach nicht in der Öffentlichkeit", rät der Richter dem Pensionisten schließlich noch.