Das Corpus Delicti in diesem Fall ist ein Paar Sportschuhe einer bekannten Marke: Größe 42, Kostenpunkt 54,99 Euro. Die Angeklagte hat das Paar in einem Schuhgeschäft gestohlen und danach versucht, es in einer anderen Filiale zurückzugeben, um so an das Geld zu kommen. Auf die Frage, ob sie sich schuldig fühle, antwortet die Frau reumütig: „Ich fühle mich schuldig. Ich möchte diesen Vorfall gerne bereinigen.“
Versuchter Betrug
Schuhe um 55 Euro gestohlen – nun muss Angeklagte 550 Euro zahlen
Kein Schuh-Tick, sondern ein „Schuh-Trick“ führt eine Frau vor das Bezirksgericht Fürstenfeld. Sie hat Sportschuhe gestohlen und versucht, sie in einer anderen Filiale zurückzugeben. Eine Verkäuferin entlarvte den versuchten Betrug.
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