Wenn das Brucker Freibad sprechen könnte, hätte es wohl einige Geschichten zu erzählen. Von rasanten Rutschpartien ins kühle Nass, spektakulären Saltos vom Sprungturm, vom seelenruhigen Sonnenbaden auf der Betonstiege. An Spitzentagen finden sich bis zu 3000 Personen auf der Murinsel ein, um ein Stück Naherholung vor der Haustür zu genießen.

Das Freibad auf der Murinsel gibt es seit 1963
Das Freibad auf der Murinsel gibt es seit 1963 © KLZ / Moritz Prettenhofer

Bis man sich wieder ins kühle Nass stürzen kann, dauert es zwar noch ein wenig, dennoch erlangte das städtische Freibad kürzlich größere Bekanntheit. Im Rahmen des ORF-Formats „Dok1“ sprachen Hanno Settele und Bürgermeisterin Susanne Kaltenegger dort über die maroden Finanzen der Stadt – und über den Denkmalschutz. Unter diesem steht das Freibad nämlich.

Das Gesamtkonzept des Freibads steht unter Denkmalschutz
Das Gesamtkonzept des Freibads steht unter Denkmalschutz © KLZ / Moritz Prettenhofer

Konkret kam dieser im Zuge einer Überprüfung des Bundesdenkmalamtes im Jahr 1999 zustande. Dieses sagt, es handle sich beim Freibad „um eine der am besten erhaltenen Badeanlagen der internationalen Moderne in Österreich.“

Herausfordernde Historie

Zudem ist es eines der bedeutendsten Bauprojekte der Architektin Herta Frauneder-Rottleuthner, die in Bruck geboren wurde. Sie entwarf in der Nachkriegszeit zahlreiche Bäder in der Steiermark und im Burgenland, nahezu alle davon sind heute aber nur mehr teilweise oder stark verändert vorhanden.

Das Freibad auf der Murinsel bildet da eine Ausnahme: „Die Gesamtstruktur, aber auch die Gebäude und die Form der Becken sind seit der Errichtung wenig verändert erhalten“, erklärt das Bundesdenkmalamt. Erneuerte Bodenbeläge oder die Verkleidung der Becken mit Edelstahl seien aufgrund der Nutzungserfordernisse typisch.

Dennoch sind gerade die baulichen Veränderungen im Einklang mit dem Denkmalschutz für die Stadt herausfordernd. Kaltenegger betont zwar, dass man den Schutz als Alleinstellungsmerkmal gut finde: „Wir sind stolz auf unser Freibad. Für uns als Koalition steht es nicht zur Diskussion“ Sie hält aber fest: „Es ist bei einer guten Idee leider nicht sofort möglich, diese umzusetzen.“

Für Maßnahmen braucht es die Bewilligung der Behörde, welcher die für die Veränderung sprechenden Gründe vorgelegt werden müssen. „Die beabsichtigten Veränderungen sind hierbei durch Pläne, Konzepte und andere, der jeweiligen Maßnahme angemessene Mittel eindeutig zu beschreiben“, erklärt das Bundesdenkmalamt.

80 Prozent teurer

Deshalb tritt die Stadt nur an bestimmte Planungsbüros heran und muss Baufirmen finden, die sich die Arbeiten zutrauen. „Man hat viele Interessen, die zu bedienen sind, und es muss immer nach einem Kompromiss gesucht werden“, erläutert Kaltenegger und verweist darauf, dass die Kosten bei denkmalschutzgerechten Maßnahmen etwa 80 Prozent höher wären.

Zuletzt merkte man das etwa am in die Jahre gekommenen Sprungturm. In dieser Sommersaison wird er von einem provisorischen Gestell in Betrieb gehalten. Die Generalsanierung will man nächstes Jahr angehen. Am Eingang plant man zudem in Zukunft Drehkreuze: „Es gibt eine genehmigte Variante, wir warten aber noch bis wir ein Gesamtgutachten haben“, erklärt Gernot Schwimmer, Fachbereichsleiter für Immobilien und Sport.

Beim Bundesdenkmalamt verweist man darauf, dass denkmalrelevante Mehrkosten für eine Instandhaltung gefördert werden können: „Hierzu zählen Kosten, die bei der Sicherung und Erhaltung von Denkmalen bzw. die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung anfallen.“