Am 7. Februar begann für zwei mittelgroße Mischlingshunde ein neues Leben. An diesem Tag wurden die beiden von der Polizei befreit. Auf engstem Raum eingesperrt in einer ungeheizten, klirrend kalten Garage, ohne Pflege, ohne Auslauf und dehydriert wurden die beiden Vierbeiner ihren Besitzern sofort abgenommen und ins Tierheim nach Kapfenberg gebracht. Und dabei wird es auch bleiben.

Wie bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben am Dienstag zu erfahren war, werden die beiden Hunde nach dem Tierschutzgesetz „für verfallen“ erklärt. Im Klartext heißt das, dass die Hunde an einen neuen Platz vergeben werden können. „Dass Hunde wirklich endgültig abgenommen werden, kommt eher selten vor. Überprüfungen, ob sie ordnungsgemäß gehalten werden, passieren öfter“, erklärt Marcel Kerschbaumer von der Bezirkshauptmannschaft Leoben. Im konkreten Fall sei eingehend überprüft worden, ob die Hunde ordnungsgemäß gehalten werden können. „Das ist nicht der Fall und die Hundebesitzer werden behördlich über die Entscheidung informiert“, erklärt er weiter.

Abnahme im Februar

Eine anonyme Anzeige brachte die Befreiung der Hunde ins Rollen. Die beiden wurden ins Tierheim nach Kapfenberg gebracht, wo sie auch ihre Namen Schurli und Henriette bekamen. Jenny Goldmann, Obfrau des Vereins „Tierheim Kapfenberg“, bestätigte bereits Ende Februar, dass es den beiden Hunden immer besser gehe. Damals avisierte Bezirkshauptmann Markus Kraxner, dass die Entscheidung, wie es mit Schurli und Henriette weitergehen werde, im April fällt. Mittlerweile geht es den Hunden sehr gut, wie Goldmann Mittwoch bestätigt. für Schurli gebe es bereits einen Platz, man müsse aber das behördliche dokument noch abwarten. Für Henriette wird noch ein Platz gesucht.

Die Bezirkshauptmannschaft Leoben war – unter aktiver Mitwirkung des Amtstierarztes – für die Abnahme verantwortlich. Dieser liegen klare gesetzliche Vorgaben nach dem Tierschutzgesetz zugrunde. Zwei Monate ab dem Datum der Abnahme werde im Normalfall eine sogenannte Prognoseentscheidung getroffen. Dabei wird geschaut, ob für die Hunde bei ihren Besitzern eine ordnungsgemäße Haltung gegeben ist.

Ist das nicht der Fall, und es wird negativ für die Besitzer entschieden, wird ein behördlicher Bescheid ausgestellt und die Tiere können zu neuen Besitzern kommen. Die Hundehalter, welchen Schurli und Henriette abgenommen worden waren, wurden bei der Staatsanwaltschaft Leoben wegen Tierquälerei angezeigt. Dort wird bestätigt, dass derzeit ermittelt werde.