Der 22-jährige Obersteirer, der am Mittwoch am Landesgericht Leoben vor Strafrichter Armin Scheck sitzt wie ein Häuflein Elend, ist kein unbeschriebenes Blatt: 2023 wurde er wegen Gemeingefährdung zu einer Geldstrafe verurteilt. Und auch am Landesgericht Leoben ist er „amtsbekannt“: Wegen eines Suchtmitteldelikts bekam er 2025 14 Monate bedingte Haft.
Er habe nach dem Urteil im vergangenen Jahr aus eigenem Antrieb und ohne Weisung des Gerichts eine Psychotherapie bei der Suchtberatung gestartet, um sein Leben „in den Griff zu kriegen“, sagt der 22-Jährige. Er habe versucht, Freunde aus dem Drogenmilieu hinter sich zu lassen. Das habe ihm Probleme beschert: „Um das zu kompensieren, habe ich aber viel Alkohol getrunken.“
Alkoholkonsum wurde zum Verhängnis
Und genau dieser übermäßige Alkoholkonsum war es, der dem jungen Arbeitslosen im Oktober 2025 zum Verhängnis wurde. Er griff im Vollrausch im Bezirk Leoben während der Fahrt einen Busfahrer an, schlug ihm ins Gesicht und fügte ihm Verletzungen beim Auge und am Hals zu.
Richter Scheck erläutert, dass es einen erhöhten Strafrahmen bei Körperverletzungen gebe, bei denen eine Person angegriffen werde, die ein öffentliches Verkehrsmittel lenkt – nämlich eine Haftstrafe von bis zu zwei, statt nur bis zu einem Jahr. „Ich war damals extrem betrunken, kann mich nicht mehr erinnern, was passiert ist“, sagt der Angeklagte.
Aus der Negativspirale heraus
Erst bei der Polizei sei ihm klar geworden, was er getan habe: Er bekennt sich ohne Umschweife schuldig und weist darauf hin, dass er mittlerweile Schritte gesetzt habe, um dem Leben einen Dreh zu geben, um aus der Negativspirale herauszukommen. Seine Bewährungshelferin bestätigt, dass sich der 22-Jährige sehr einsichtig und kooperativ zeige.
Der Busfahrer, den er angegriffen hat, zeigt sich im Zeugenstand milde: „Ich habe schon so viel erlebt beim Busfahren. Außerdem habe ich einen Sohn, der selbst nicht der bravste war. Wenn er dazugelernt hat, dann passt das schon“, meint er in Richtung des Angeklagten. Entschuldigt habe sich dieser bei ihm jedenfalls schon.
Schadenersatz wolle er keinen, denn die beschädigte Brille sei versichert gewesen. Auch Schmerzensgeld benötige er keines, sagt der Busfahrer. Staatsanwalt Andreas Petritsch beantragt einen Schuldspruch im Sinne der Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Gleichzeitig spricht er sich aber dafür aus, von einem Widerruf der bestehenden bedingten Strafe abzusehen.
Letztlich verurteilt Richter Scheck den 22-Jährigen zu sieben Monaten bedingter Haft, von einem Widerruf der noch offenen bedingten Haft sieht er ab, verlängert aber die Probezeit auf fünf Jahre. Und er ordnet Bewährungshilfe an. Nicht angeordnet wird das Absolvieren einer Therapie. Richter Scheck hält das nicht für notwendig, nachdem sich der 22-Jährige nach seiner letzten Verurteilung aktiv um therapeutische Schritte bemüht hat.
Mahnende Worte mitgegeben
„Muss ich jetzt die sieben Monate ins Gefängnis?“, fragt der 22-Jährige nach der Urteilsverkündung mit hörbarer Sorge. „Nein, das habe ich ihnen ja gerade erklärt“, gibt Richter Scheck zurück: „Jetzt ist aber der Zeitpunkt gekommen, wo sie wirklich ihr Leben in den Griff bekommen müssen, sonst nimmt das Ganze keinen guten Verlauf“, ermahnt er den jungen Mann noch.
Dieser fängt erleichtert zu schluchzen an, nimmt das Urteil an. Staatsanwalt Petritsch erklärt Rechtsmittelverzicht.