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Kirchenglocke der Wallfahrtskirche darf weiter läuten

Ehepaar machte das Läuten der neuen Glocke der Wallfahrtskirche Maria Freienstein für gesundheitliche Probleme verantwortlich. Es klagte am Landesgericht Leoben auf Unterlassung. Nun gibt es die Entscheidung.

Die neue Glocke in der Wallfahrtskirche Maria Freienstein spielte bei einer Klage am Landesgericht Leoben eine Hauptrolle
© Montage: Armin Russold, Johannes Grassmeyer
Die neue Glocke in der Wallfahrtskirche Maria Freienstein spielte bei einer Klage am Landesgericht Leoben eine Hauptrolle
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben