Legales, rauchbares Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent fällt unter das Tabaksteuergesetz sowie das Tabakmonopolgesetz. Das wurde im Zuge eines Verfahrens, bei dem ein Vorarlberger Händler Anfang des Jahres getrocknete Blüten aus der Schweiz importierte und versuchte, gegen 30.000 Euro an Tabaksteuer vorzugehen, gerichtlich festgehalten. Seit Montag, dem 21. Juli, dürfen rauschfreie CBD-Hanfblüten deshalb nur mehr in Trafiken verkauft werden. Dem Staat soll das zusätzliche Einnahmen von bis zu 15 Millionen Euro bringen.
Neue Cannabis-Regelung
Trafikant kritisiert: „Das ist dem Konsumenten gegenüber ungerecht“
Seit 21. Juli dürfen legale Cannabisblüten nur mehr in Trafiken verkauft werden. Während viele die neue Regelung befürworten, steht ihr ein Leobener Trafikant kritisch gegenüber.
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