Die Novelle des Jugendschutzgesetzes hat schon im Vorfeld die Wogen hochgehen lassen. Einmal, weil 14-Jährige bis 1 Uhr ausbleiben dürfen sollen. Und wegen des "Alkotests" für Jugendliche. Diese dürfen ab 16 Jahren weiterhin legal Wein und Bier trinken, der Konsum ist künftig "nur in dem Ausmaß zulässig, als dadurch keine wesentliche physische oder psychische Beeinträchtigung vorliegt". Solch "schwammige Formulierungen" öffnen Schikanen Tür und Tor", warnte auch Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ).