Die Gemeindeinitiative nach dem Stmk. Volksrechtegesetz, die von 127 Gemeinden getragen wurde, hat beim Stmk. Landtag im Wesentlichen zwei Änderungen der Gemeindeordnung begehrt:
a) dass gegen den Willen des Gemeinderates und der örtlichen Bevölkerung keine Fusion von oben verordnet werden kann – und
b) dass nach Fusionsverhandlungen der Gemeinderatsbeschluss der Bevölkerung zu einer Volksabstimmung vorgelegt wird. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung sollte für Gemeinde und Land rechtsverbindlich sein.
Debatte
Nicht gegen die Bevölkerung
Max Taucher wirft den Landeshauptleuten Wortbruch vor,
da Fusionen von oben verordnet worden sind.
© Bettina Oberrainer