Der Bundesrechnungshof und Gemeindeaufsicht haben in Hart bei Graz längst abgerechnet, nun ist die Justiz am Zug. Die Wirtschafts-Staatsanwaltschaft bestätigt eine Anklage von fünf Organen (ehemaligen Politikern bzw. Beamten, Anm.) wegen Amtsmissbrauchs. Strafrahmen: bis zu fünf Jahre. Es gilt die Unschuldsvermutung.