Die erste Nachricht war schon keine gute für die Stadt Graz. Anfang Februar hat das Höchstgericht in Sachen Augartenbucht gegen sie entschieden: Den Umweltschutzorganisationen wurde zu Unrecht eine Parteienstellung im Verfahren verwehrt. Die Naturschützer feierten das Erkenntnis als Präzedenzfall für die Zukunft, für die Gegenwart änderte sich aber nichts: Die Augartenbucht steht ja längst.