Die letzten Züge sind gemacht, seit 1. November gilt das Rauchverbot in der heimischen Gastronomie. Während der Verfassungsgerichtshof das Bestreben nach einer Ausnahme für die Nachtgastronomie (wie berichtet) abgelehnt hat, hoffen die Shisha-Lokale noch auf eine solche Sonderregelung. Die Richter haben über deren Ansinnen aber noch nicht entschieden. Doch die Zeit drängt, denn die Tische bleiben mittlerweile leer.