Sie schießen seit Kurzem wie Schwammerl aus dem Boden: Betriebe, die den Verkauf von legalen Cannabisprodukten ermöglichen. Die CBD-haltigen Produkte (siehe Infobox) fallen aufgrund des geringen THC-Gehaltes nicht unter das Suchtmittelgesetz. Offenbar greift bei Cannabisblüten aber auch das Tabakgesetz nicht, weil es sich rechtlich um keine Tabakprodukte handelt. Das stellt die Behörden vor Herausforderungen. Vor allem auch, weil "Kleine Zeitung"-Leser melden, dass selbst 12-, 13-Jährige in solchen Geschäften gesehen werden.