Es war eine uncharmante Abfuhr, die sich die Stadt Graz seitens des Landes einfing. Fast einstimmig hatte man eine Petition an den Landesgesetzgeber gerichtet. Das Ziel: Stärkung des Stadtrechnungshofes, eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten samt Prüfung durch den Stadtrechnungshof und Strafzahlungen bei einer Überschreitung, mehr Rechte für den Kontrollausschuss.
Juristisches Gutachten
Nach Absage durchs Land: Neuer Anlauf für großes Grazer Transparenzpaket
Neos legen Gutachten vor, das „verfassungsrechtliche Bedenken“ ausräumen soll. Damit gibt es einen neuen Anlauf für ein Paket mit Stärkung des Stadtrechnungshofes bis hin zu Wahlkampfkostenlimit.
© Stefan Pajman