Es war eine uncharmante Abfuhr, die sich die Stadt Graz seitens des Landes einfing. Fast einstimmig hatte man eine Petition an den Landesgesetzgeber gerichtet. Das Ziel: Stärkung des Stadtrechnungshofes, eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten samt Prüfung durch den Stadtrechnungshof und Strafzahlungen bei einer Überschreitung, mehr Rechte für den Kontrollausschuss.