Sie sagt, ihr Kollege hätte sie von hinten an beiden Armen gepackt und „bei der Schiebetür hinausgeschmissen“. Sie habe Prellungen an beiden Oberarmen erlitten, auch psychisch habe sie der Vorfall mitgenommen, sie sei seitdem in Therapie. Er sagt, das stimme nicht, es habe keine solche Attacke gegeben. Die Kollegin habe „plötzlich angefangen zu schreien“ und ihn dann beschuldigt.

Zugetragen haben – oder eben auch nicht, je nachdem, wem man Glauben schenkt – soll sich die Geschichte bereits vor knapp eineinhalb Jahren an einer Klinik im Bezirk. Die Körperverletzung wurde bereits vor geraumer Zeit verhandelt, der Prozess endete mit einem Freispruch. Nun trifft man sich ob des Vorwurfs der Verleumdung in vertauschten Täter-Opfer-Rollen wieder vor Gericht.

Als „Frauenschläger“ bezeichnet

Seine Mandantin werde sich nicht schuldig bekennen, der Vorfall habe so stattgefunden, stellt der Verteidiger der Angeklagten eingangs klar. Richter Hans-Joachim Maierhofer zeigt von der Polizei gemachte Fotos von den Oberarmen der Frau. „Zeigen Sie mir die Prellungen“, verlangt der Rechtsanwalt des Opfers. Die Angeklagte weist mit dem Finger darauf hin. „Da sind Sie einmal geimpft worden“, meint der Anwalt. Eine Verletzung sehe er hier aber nicht.

Dann kommt er zum Privatbeteiligtenanschluss. Sein Mandant mache im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend, wolle rund 4100 Euro. Er sei nach dem Vorfall von Kollegen gehänselt und als „Frauenschläger“ bezeichnet worden. Das habe ihn psychisch belastet, er habe seinen Job aufgeben müssen und sei zehn oder elf Monate beim AMS gewesen. Die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und seinem früheren Verdienst wolle er nun natürlich ersetzt haben.

„Habe Fehler von ihr entdeckt“

„Warum sollte die Angeklagte sie fälschlich beschuldigen?“, will der Richter vom Opfer der Verleumdung wissen. „Ich habe Fehler von ihr entdeckt, sie hat Angst gehabt, dass ich das melde“, erklärt dieser. Seine ebenfalls im Krankenhaus beschäftigte Frau sagt dann aus, dass die Kollegin selbst in die Schiebetür gelaufen sei. „Dann hat sie sich den Arm gehalten und angefangen zu schreien, dass mein Mann sie geschlagen hat.“ Sie habe ihren Gatten aber die ganze Zeit im Blick gehabt. „Er hat sie nicht einmal berührt.“

Eine Vorgesetzte der beiden berichtet, dass die Angeklagte ein sehr impulsiver Mensch sei, in der Vergangenheit auch schon Kollegen beschimpft habe. Eine weitere Zeugin bezeichnet sie als „Bombe“. Und erläutert: „Wenn ihr was nicht gepasst hat, ist sie explodiert.“ Das Opfer habe ihr nach dem Vorfall sein Leid geklagt. „Er hat geweint, war am Boden zerstört. Ich habe ihn so nicht gekannt.“

„Suppe ist mir zu dünn“

Auch wenn die Zeugenaussagen die Angeklagte in keinem guten Licht erscheinen lassen, endet die Verhandlung mit einem Freispruch. „Wie es wirklich war, wissen wir nicht“, erklärt Maierhofer. „Dass Sie aufbrausend sind, das mag schon sein. Aber mir fehlt die Gewissheit. Für einen Schuldspruch ist mir die Suppe zu dünn.“