Nach dem Einbruch in das Foyer einer Bank im obersteirischen Knittelfeld zu Beginn der Woche fehlt von den Tätern immer noch jede Spur. Allerdings wertet die Polizei Videoaufzeichnungen aus, die möglicherweise zu den Einbrechern führen könnten. Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger meinte, dass möglicherweise umfangreicher Schadensersatzanspruch bestehen könnte.

Bisher unbekannte Täter hatten sich in der Nacht auf Montag über einen Hintereingang Zugang in das nicht alarmgesicherte Foyer einer Bankfiliale in Knittelfeld verschafft. Sie sind laut Polizeisprecher Fritz Grundnig mit brachialer Gewalt vorgegangen und auch die rund 160 Schließfächer seien äußerst gewaltsam mit einem Winkelschleifer aufgeschnitten worden. Danach machten sich die Einbrecher samt Beute aus dem Staub. In den Schließfächern befanden sich Bargeld und Gold im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

Nicht für Wertgegenstände vorgesehen

Es müsse von allen betroffenen Kunden abgefragt werden, ob sie abgesehen von Sparbüchern auch Wertgegenstände in den Schließfächern deponiert hatten. Seitens der Bank wurde betont, dass die sogenannten Sparbuchverwahrschränke aufgebrochen wurden, "die – wie mit den Kunden vereinbart – nur zur Aufbewahrung von institutseigenen Sparbüchern verwendet werden dürfen und keinesfalls für die Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld etc." vorgesehen seien, hieß es auf APA-Nachfrage. "Sparbuchschließfächer sollen für die Kunden jederzeit zugänglich sein, daher befinden sich diese wie üblich im Foyerbereich. Dieser Bereich inkl. Bankomat ist aus diesem Grund nicht alarmgesichert", wurde erklärt.

Tatsächlich waren die Täter nicht in den alarmgesicherten Bereich, in dem sich der Safe der Bank befindet, vorgedrungen. In einem solchen Safe können im Gegensatz zu den Sparbuchschließfächern auch Wertgegenstände aufbewahrt werden. Ein Vergleich mit anderen Bankeinbrüchen, bei denen Safe-Anlagen leer geräumt worden sind, sei daher nicht zu ziehen, so die Bank. Man führe nun Gespräche mit 106 betroffenen Kunden. "Aussagen zu etwaigen Vermögensschäden von Kunden sind derzeit noch nicht möglich, dürften sich aber in Grenzen halten", hieß es in einer Stellungnahme der Bank.

Beschreibung der Täter

Es kann laut Polizei davon ausgegangen werden, dass mindestens drei Personen an dem Einbruch beteiligt waren. Zumindest zwei davon befanden sich im Inneren des Gebäudes. Eine weitere Person dürfte den Außenbereich abgesichert haben.

Derzeit liegen der Polizei folgende zwei Beschreibungen von den unbekannten Tätern vor:

Erste Person: männlich, Größe ca. 170 bis 180 cm, dunkel gekleidet, trug eine dunkle Kappe

Zweite Person: männlich, Größe ca. 170 bis 180 cm, dunkle Oberbekleidung, Hose mit Camouflage-Muster, trug eine dunkle Kappe, auffälliges Gangbild (Hinken).

Fahrlässigkeit der Bank?

Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger, der bereits andere Bankkunden vertreten hat, sagte im APA-Gespräch, dass sich auch diesmal schon Geschädigte der Knittelfelder Filiale bei ihm gemeldet haben. Er ist der Meinung, dass auch für die Sparbuchschließfächer im Foyer ein "gewisses Sicherheitsniveau" nötig sei, ansonsten sei es von der Bank grob fahrlässig und das könnte eine Haftung möglich machen. Die Tatsache, dass es keine Alarmsicherung im Foyer gab, habe den vorliegenden Schaden erst ermöglicht. "Darin liegt meiner Ansicht nach die grobe Fahrlässigkeit, die zur Haftung führt", so der Jurist. Konkret soll man sich die Vertragsbedingungen ansehen. Er stehe für weitere Auskünfte und Rechtsberatung zur Verfügung.