Nach dem Gewaltverbrechen in Raaba kommen immer mehr Hintergründe zum Vorschein: Eine Frau (33) wurde am Sonntag tot aufgefunden. Ihr Lebensgefährte (30) wurde festgenommen und gab an, nicht zu wissen, was in der Nacht auf Sonntag passiert sei.

"Jetzt hat er sich doch erinnern können", heißt es von Polizeisprecher Markus Lamb am Dienstag. Der 30-Jährige habe sich bei einer weiteren Einvernahme "weitgehend geständig" gezeigt.

Der Tathergang steht für die Ermittler des Landeskriminalamts jetzt weitgehend fest: Zwischen dem Paar war es offenbar zum Streit gekommen. Der 30-Jährige gab an, dass es in betrunkenem Zustand eine "handgreiflichen Auseinandersetzung" mit der Frau im Haus gegeben hat. Grund dafür soll gewesen sein, dass die Frau ständig Alkohol getrunken habe und dass sie mit dem gemeinsamen Haushalt überfordert war.

Der Streit eskalierte, der Mann soll die Frau schließlich im Wohnzimmer zu Boden gestoßen und "Gewalt gegen ihren Hals ausgeübt haben", so beschreibt es die Polizei. Ob er sie gewürgt hat, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Jedenfalls erstickte die Frau qualvoll, wie die Gerichtsmedizinerin festgestellt hat. Der Mann begründete die Gewalttat so: Er habe damit weitere Attacken verhindern wollen. Danach legte er sich schlafen und setzte später selbst den Notruf ab – nachdem er seine Frau leblos im Haus gefunden hatte.

Es hat schon Wegweisung gegen Mann gegeben

Die Spurenlage am Tatort deckt sich mit den Aussagen des Verdächtigen. Weitere Ermittlungen laufen, auch molekulargenetische Untersuchungen werden durchgeführt. Der 30-Jährige wird heute über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.

Beide, die Frau und der Mann, waren bei der Polizei amtsbekannt. Dabei sei es um Verwaltungsdelikte gegangen, heißt es von Sprecher Lamb. Etwa, weil sie ohne Führerschein betrunken Auto gefahren waren.

Auch dass die Beziehung von Gewalt geprägt war, wie auch die direkten Nachbarn bezeugen, gilt als sicher. Gegen den Mann war im letzten September sogar eine Wegweisung für 14 Tage ausgesprochen worden. In dieser Zeit hätte die Frau weitere Maßnahmen bewirken können. Dazu sei es aber nicht gekommen, so Lamb.