Ein Mädchen, das bei mehreren Straftaten dabei gewesen ist, fehlt, weil sie unter 14 und somit noch nicht strafmündig ist. Als Zeugin kommt sie ohnehin nicht in Frage, da sie mit der Polizei praktisch kein Wort wechselt.
Ein Mädchen, das bei mehreren Straftaten dabei gewesen ist, fehlt, weil sie unter 14 und somit noch nicht strafmündig ist. Als Zeugin kommt sie ohnehin nicht in Frage, da sie mit der Polizei praktisch kein Wort wechselt.
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