Mit immer mehr Beschwerden verärgerter Kundinnen und Kunden von Fitnessstudios sehen sich die Konsumentenschützer der steirischen Arbeiterkammer konfrontiert. Anlass für die Kritik seien Gutschriften und Kündigungstermine. Betreiber der Studios würden meinen, dass sie Beiträge, die sie in den durch die Corona-Pandemie verursachten Schließzeiten eingehoben haben, nicht erstatten müssen. Laut Arbeiterkammer bieten sie den Kunden lediglich Gutschriften, Gutscheine für Verwandte und Bekannte oder eine Zeitgutschrift an.