Eins, zwei oder drei G – ist die Frage, wenn in den Hörsälen wieder das Licht angeht. Während an den Medizinischen Universitäten von Wien und Innsbruck eine 1-G-Regelung für Studenten gelten soll, will die Med Uni Graz eine 2-G-Regel einführen: Studentinnen und Studenten müssen geimpft oder genesen sein; wenn sie bereits Corona hatten, wird ihnen, wie vom Nationalen Impfgremium, eine einmalige Impfung aber „dringend empfohlen“. Nur in „speziell begründeten Einzelfällen“ etwa aus medizinischen Gründen sollen Ungeimpfte bzw. Genesene auch mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) in die Uni dürfen.