Um die Abwicklung während des Lockdowns zu erleichtern, ermöglicht das Land ab Montag befristet wieder vereinfachte Verfahren bei Anträgen auf Mindestsicherung und andere soziale Hilfen. Diese können wieder elektronisch, per Mail oder ausnahmsweise auch per Telefon bei den zuständigen Gemeinden, BHs oder dem Magistrat eingebracht werden, teilte Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) am Sonntag mit.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sind die Leistungen vom Tag der Antragsstellung an zu erfüllen. Die notwendigen Unterlagen sind jedoch per Mail oder auf dem Postweg nachzureichen. Die Regelung gilt vorerst bis 30. November.

Auch werden Bescheide in der Mindestsicherung, die Ende Oktober auslaufen, automatisch bis Ende November verlängert. „Für Notfälle steht auch eine Überbrückungshilfe zur Verfügung, die auch schon vor Abschluss der Verfahrens gewährt werden kann“, so Kampus.