Turbulenter hätte der Start nicht ausfallen können. Am 1. Mai übernahm Albert Posch die Leitung des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. Zwei Wochen zuvor hatte der ehemalige Pilz-Abgeordnete und Rechtsanwalt Alfred Noll in der ZiB 2 darauf verwiesen, dass die Ausgehbeschränkungen, das Herzstück der Coronapolitik, gesetzeswidrig sind. Bald darauf hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die vom Gesundheitsminister erlassene Verordnung auf.