Diesen Anruf seiner Bankberaterin wird ein junger Mann aus dem Murtal nicht so schnell vergessen. Sie meldete sich bei dem 29-Jährigen, um herauszufinden, ob er noch am Leben ist. Grund für die makabere Nachfrage: Eine Versicherungsangestellte hatte bei der Bank stutzig nachgefragt, wie es sein kann, dass die Versicherungsrate des 29-Jährigen überwiesen worden war. Denn wenige Tage zuvor hatte die Versicherung einen Brief an diesen Kunden mit dem Verweis „Verstorben“ von der Post zurückerhalten.

Die telefonische Nachfrage amüsierte den jungen Steirer im ersten Moment: „Ich arbeite auf der Pathologie und dachte an einen Scherz von Kollegen.“ Doch ihm verging das Lachen, als er herausfand, dass die Post-Rücksendung an diese Versicherung kein Einzelfall war. Ein bürokratischer Hürdenlauf begann. Bei sämtlichen Stellen – Versicherungen, Stromanbieter, Handyanbieter – musste der Steirer erklären, quicklebendig statt verstorben zu sein. Zudem hatten sich durch die Nicht-Zustellung von Briefen bereits Mahngebühren in der Höhe von 300 Euro angesammelt. Aus diesem Grund konsultierte der vermeintlich Verstorbene seinen Anwalt und bat die Post um Aufklärung. Nun scheint der Fall endlich klar. Ein von der Nachbarin ausgelöstes Missverständnis dürfte der Stein des Anstoßes gewesen sein.