Es hätte bloß ein „Fangschuss“ werden sollen: „Weil da plötzlich ein verletztes Reh unterwegs gewesen ist. Fangschuss bedeutet, das Tier möglichst schnell von seinem Leiden zu erlösen“, erläutert der Unglücksschütze am Straflandesgericht in Graz. Im Herbst des Vorjahres ist bei einer Jagd etwas daneben gegangen. Sein Schuss traf und tötete zwar das Reh, Teile der Schrotmunition landeten danebst aber in Hüfte und Oberbauch eines Jagdkollegen.

Fasane und Hasen im Visier

Der Jagdunfall hat dem 70-jährigen Verursacher eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung eingehandelt. „Wir haben eigentlich nur Hasen und Fasane gejagt“, erinnert sich der Steirer vor Richterin Patricia Flucher-Zrelec. Dann tauchte das verletzte Reh auf. „Ich war mir zu 100 Prozent sicher, dass bei meinem Schuss in diese Richtung nix passieren kann“, sagt der Jäger heute.

Als Waffe verwendete der Mann eine Schrotflinte, Kaliber 12. „Wenn Sie sich, wie Sie sagen, vergewissert haben, dass wirklich niemand dort ist, wieso wurde dennoch wer getroffen?“, fragt Staatsanwältin Sara Sailer. – „Ich kann es mir nur so erklären, dass der Schuss vom Baum abgeprallt ist.“ – „Das müssten dann aber 15 Abpraller gewesen sein, das erscheint mir unwahrscheinlich.“ Das Opfer selbst sagt: „Mir war zunächst nicht klar, was mich getroffen hat. Aber der Schütze kam gleich, leistete Erste Hilfe.“

Entschuldigung vor Gericht

Mit einem „Danke“ nimmt der (bislang unbescholtene) Angeklagte schließlich das Diversionsangebot (4800 Euro Geldbuße) der Vorsitzenden an. Ein Teilschmerzensgeld (1000 Euro) übergibt er seinem Jagdkollegen im Saal. Zuvor entschuldigt er sich beim Opfer: „Es tut mir wirklich leid, was damals passiert ist. Leider kann ich es nicht rückgängig machen.“