Richter Raimund Frei sieht einen Schuldspruch mit Signalwirkung: „Es ist ein Zeichen nach außen, um zu zeigen, dass es Altersgrenzen gibt und Sie diese Grenze überschritten haben. Es soll allen zeigen: So etwas ist von der Gesellschaft nicht erwünscht“, sagt der Vorsitzende am Straflandesgericht zu jenem 20-Jährigen, der gerade vier Monate bedingte Haft ausgefasst hat. Für versuchten schweren sexuellen Missbrauch einer damals Elfjährigen.