„Er braucht aufgrund seiner Erkrankung Hilfe und Unterstützung, auch damit die Gesellschaft vor ihm geschützt wird“, sagt der Staatsanwalt über den 43-jährigen Steirer. Er verweist auf das psychiatrische Gutachten: „Demzufolge muss man davon ausgehen, dass die Gefahr besteht, dass er weitere Taten begeht. Und dass es nicht bei Aufforderungen bleibt.“