Im Rechtsstreit um Mietkaufwohnungen im Messequartier Graz gibt es nun einen Erfolg für die Betroffenen, die von der Arbeiterkammer Steiermark unterstützt werden. Bereits in erster Instanz hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der AK recht gegeben – jetzt bestätigte auch das Oberlandesgericht Graz die Entscheidung. Die Berufung der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft ENW wurde abgewiesen.