FRAGE: Seit es bei der KFZ- An- bzw. Abmeldung keine Eintragung im Typenschein mehr gibt, ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Ich habe mir einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand gekauft und bin erst später daraufgekommen, dass es schon mindestens drei Besitzer gegeben hat.

Gabriele Zöscher vom ÖAMTC antwortet: Bis 30. Juni 2007 wurden alle An- und Abmeldungen eines Pkw in den Typenschein eingetragen. Am 1. Juli 2007 wurde die Genehmigungsdatenbank eingeführt. Der vorrangige Sinn dieser EU-weiten Einführung liegt in der Fälschungssicherheit der Eintragung. Da immer wieder Typenscheine verfälscht oder zur illegalen Zulassung von gestohlenen Fahrzeugen missbraucht wurden.

Wenn also seit dem 1. Juli 2007 ein Fahrzeug mit österreichischem Typenschein neu angemeldet wird, passiert folgendes: Die Fahrzeugdaten werden in die Genehmigungsdatenbank eingetragen und der Typenschein durch die neu gestaltete Zulassungsbescheinigung Teil II ergänzt (wird in der Praxis im Typenschein hinten angeheftet).

Bei der Abmeldung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II die Abmeldung vermerkt und bei der nächsten Zulassung wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, wobei in der Spalte A 22 die Anzahl der Vorbesitzer um eins erhöht und der alte Teil II eingezogen wird.

Man findet also auf der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Spalte A 22 die Anzahl der Vorzulassungen. Zusammengerechnet mit den Eintragungen im Typenschein erfährt man also auf diese Weise die Anzahl der Vorbesitzer!