
FRAGE: Ein Miteigentümer verwaltet sämtliche Ausgaben für das Haus. Das Sparbuch, das er dafür angelegt hat, lautet auf ihn. Sollten nicht alle Besitzer als Inhaber des Sparbuchs eingetragen sein?
Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund über die Rücklagen laut Wohnungseigentumsgesetz.
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FRAGE: Ein Miteigentümer verwaltet sämtliche Ausgaben für das Haus. Das Sparbuch, das er dafür angelegt hat, lautet auf ihn. Sollten nicht alle Besitzer als Inhaber des Sparbuchs eingetragen sein?
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