"Das war frei erfunden", sagte die Frau in der Verhandlung. Zuvor war sie nur teilgeständig. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die geforderten Sozialstunden geleistet sind und das Geld zurücküberwiesen ist, wird die Anzeige zurückgelegt und sie gilt als unbescholten. "Ich erkläre mich bereit, es zurückzuzahlen", sagte sie.