Derzeit bestehe kein Verdacht, dass sich die Beschuldigten, ein französisches Paar, dem Strafverfahren oder einer zu erwartenden Strafe durch Flucht entziehen wollen. Auch die anderen Kriterien wie Rückfall- oder Kollusionsgefahr kommen nicht in Betracht, sagte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud.