Schuldsprüche im Prozess um gefälschte Abnehmspritzen
Zwei Unternehmer sind am Montag am Landesgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu je sechs Monaten bedingter Haft sowie zu teilbedingten Geldstrafen von 180 bzw. 120 Tagessätzen verurteilt worden. Eines der Unternehmen wurde ebenfalls verurteilt - zu einer bedingten Geldstrafe. Die Angeklagten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.