Die Situation sei ähnlich gelagert wie im Fall der Ukraine, die sich nach dem russischen Angriff ebenfalls auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta berufen könne, erläuterte Nowak. Hingegen seien die Schläge der USA und Israels am Wochenende eine klare Verletzung des Gewaltverbots der UNO-Charta gewesen. Ein Präventivschlag sei allenfalls gerechtfertigt, wenn vom feindlichen Land schon Truppen an der Grenze zusammengezogen worden seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Venedig/Wien
Experte: Angriffe auf Israel und US-Basen "zulässig"
Die iranischen Angriffe auf Israel und US-Militärstützpunkte in der Region sind nach Einschätzung des Völkerrechtlers Manfred Nowak völkerrechtlich "zulässig". Als "klar angegriffener Staat" habe Teheran nach der UNO-Charta das Recht, sich zu verteidigen, sagte Nowak am Montag im APA-Interview. "Sich zu verteidigen, indem Israel angegriffen wird, ist sicher zulässig." Auch US-Stützpunkte in arabischen Staaten dürfen somit angegriffen werden.
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