Die Situation sei ähnlich gelagert wie im Fall der Ukraine, die sich nach dem russischen Angriff ebenfalls auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta berufen könne, erläuterte Nowak. Hingegen seien die Schläge der USA und Israels am Wochenende eine klare Verletzung des Gewaltverbots der UNO-Charta gewesen. Ein Präventivschlag sei allenfalls gerechtfertigt, wenn vom feindlichen Land schon Truppen an der Grenze zusammengezogen worden seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.