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Verseuchte Blutkonserven: Angeklagte erhielt Geldstrafe
Nachdem im vergangenen Frühjahr eine 84-jährige Frau wegen einer mit Malaria verseuchten Blutkonserve gestorben ist, ist am Montag die 59-jährige Blutspenderin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Frau fasste vor dem Bezirksgericht Spittal an der Drau eine Geldstrafe in Höhe von 1.680 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau hatte beim Blutspenden ihren Auslandsaufenthalt, bei dem sie sich letztlich mit Malaria angesteckt hat, verschwiegen.
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