APA
Vier Freisprüche in Bludenzer Wahlkartenaffäre
Die vier Angeklagten in der sogenannten Bludenzer Wahlkartenaffäre sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs bzw. der Anstiftung dazu frei gesprochen worden. Richterin Sonja Nachbauer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, man könne nicht davon ausgehen, dass die Angeklagten wissentlich gegen das Gesetz gehandelt hätten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
© APA (Archiv/Parigger)