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Drei Jahre Haft für Wiederbetätigung
Drei Jahre Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre bedingt auf drei Jahre nachgesehen, wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz: So lautete am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil für einen 26-Jährigen aus dem Bezirk Mödling. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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