Die türkis-grüne Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch den Entwurf einer Novelle zum Meldegesetz abgesegnet, die den Weg zur Eintragung weiterer Geschlechtsidentitäten auf dem Meldezettel ebnen soll. Entsprechend dem Muster, das Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dazu vorgelegt hat, stehen künftig sechs Varianten zur Auswahl:

  • Männlich
  • Weiblich
  • Divers
  • Inter
  • Offen
  • Keine Angabe
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VfGH schrieb Diversifizierung vor

Vor genau vier Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof erkannt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben.

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) gebiete, dass die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität zu schützen ist – und somit bestehe ein "Recht auf individuelle Geschlechtsidentität", stellte der VfGH klar. Damit müssten Menschen aber nur jene Geschlechtszuschreibung durch staatliche Regelungen akzeptieren, die ihrer Identität entspricht.

Der VfGH hatte das Personenstandsgesetz amtswegig geprüft – nachdem eine Person aus Oberösterreich sich an das Höchstgericht gewandt hatte, weil es ihr nicht gestattet worden war, ihren Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister auf "inter" oder eine ähnliche Formulierung ändern zu lassen.

Auch Vatersname eintragbar

Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit der Namensangabe. Künftig soll am Meldezettel, der Wohnsitzerklärung sowie der Hauptwohnsitzbestätigung ein eigenes Feld für "sonstige Namen" vorgesehen werden. Damit soll laut den Erläuterungen des Entwurfs dem Problem Rechnung getragen werden, dass nicht alle Namen der Meldepflichtigen klar in Vor- und Familiennamen trennbar sind. Damit soll es möglich werden, außerhalb des Bundesgebietes gebräuchliche Namenszusätze (insbesondere Mittel-, Vaters- oder Zwischennamen) im zentralen Melderegister zu erfassen.