Der Rechnungshof (RH) hat in einem neuen Bericht das Beamten-Pensionsrecht der Bundesbahnen (ÖBB) unter die Lupe genommen. Demnach ist das Pensionsrecht der ÖBB-Beamten - also jener die bis 1995 eintraten - günstiger als jenes der Bundesbeamten. Würde man eine Angleichung vornehmen, so brächte dies wegen niedrigerer ÖBB-Pensionen von 2015 bis 2050 dem Bund Einsparungen von 920 Mio. Euro.

Bei Berechnungen habe sich gezeigt, dass die nach dem Pensionsrecht der ÖBB ermittelten Pensionen bei jeweils gleichem Pensionsantrittsalter deutlich höher waren als jene nach dem Pensionsrecht der Bundesbeamten. Dies gelte auch für die bis zum Ableben zu erwartende Pensionsleistung und zeige den Handlungsbedarf weiterer ÖBB-Pensionsreformen auf, so der Rechnungshof in seinem heute Mittwoch veröffentlichten Bericht. Die Empfehlung des RH richtet sich an das Verkehrsministerium.

90 Prozent gehen krank in Pension

Dazu müsste das Bahnbeamten-Pensionsrecht jenem der Bundesbeamten angeglichen werden, für die ÖBB-Beamten würden sich dann geringere Pensionen ergeben. Dabei gehe es etwa um Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt und die Harmonisierung der Geltungsdauer des Verlustdeckels. Die Modellrechnung des Rechnungshofs, die 920 Mio. Euro Einsparungen ergibt, beruht außerdem auf der Annahme, dass jeweils die Hälfte der Bahnbeamten krankheitsbedingt und die Hälfte altersbedingt in Pension gehe. Derzeit liegt der Anteil der krankheitsbedingten Pensionsantritte bei über 90 Prozent.

An Rechenbeispielen wird der Effekt gezeigt: Ein Fahrdienstleiter bei den ÖBB, Geburtsjahr 1965, Pensionsalter 65 Jahre, erhalte eine monatliche Pension von 3.050 Euro, nach dem Pensionsrecht des Bundes erhielte er nur mehr 2.710 Euro. Ein als Hilfskraft Beschäftigter, Geburtsjahr 1965, der krankheitsbedingt mit 52 Jahren in den Ruhestand versetzt werde, erhalte nach ÖBB-Pensionsrecht 1.360 Euro monatliche Pension, nach Pensionsrecht des Bundes hingegen nur 1.180 Euro.

Grundsätzlich befasst sich der Rechnungshof-Bericht nur mit dem Pensionsrecht jener Mitarbeiter der ÖBB, die bis zum Jahr 1995 aufgenommen wurden. Diese wurden weitgehend "definitiv gestellt" und unterliegen als "Bundesbahnbeamte" einem eigenen Pensionsrecht. Die ab dem Jahr 1996 aufgenommenen Mitarbeiter wurden nicht mehr "definitiv gestellt" und unterliegen pensionsrechtlich dem ASVG.

Die Zahl aller ÖBB-Mitarbeiter sank von 2008 bis 2013 von 46.056 auf 41.176, dies entsprach einem Rückgang um 10,6 Prozent. Die Zahl der Bundesbahnbeamten darunter sank im selben Zeitraum von 28.539 um 18,9 Prozent auf 23.154. Dadurch sank der Anteil der Bahnbeamten am gesamten Personalstand von 62 auf 56 Prozent.