FPÖ-Generalsekretär kündigt nach der Absage des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) jetzt zwei gesonderte U-Ausschüsse an. Ursprünglich wollte die FPÖ ja einen U-Ausschuss zu den Ermittlungen des Todesfalls des Spitzenjuristen Pilnacek und zu den Corona-Maßnahmen unter der türkis-grünen Regierung. Die Klammer für die beiden doch weitgefassten Themengebiete bilde laut FPÖ der mutmaßliche Machtmissbrauch der ÖVP. Der Verfassungsgerichtshof hat gestern entschieden, dass die inhaltliche Komponente nicht gegeben ist und den Antrag deshalb abgelehnt. Das Anliegen wurde überhaupt erst an den Verfassungsgerichtshof herangetragen, weil die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos den freiheitlichen Antrag für unzulässig empfanden.