Laut dem am Freitag veröffentlichten Urteil des EuGH werden die Hürden für schnelle Rückführungen aus EU-Ländern höher. Die Höchstrichter entschieden, dass die von den einzelnen Mitgliedsstaaten definierten „sicheren Drittstaaten“ nur dann als solche anzuerkennen seien, wenn die Quellen für die Einschätzung offengelegt sind. Darüber hinaus sei eine Voraussetzung, dass im Zielland die „gesamte Bevölkerung“ sicher sein muss.