Südafrikas Botschafter Ebrahim Rasool ist US-Außenminister Marco Rubio zufolge nicht mehr im Land willkommen. „Wir haben nichts mit ihm zu besprechen, und deshalb gilt er als PERSONA NON GRATA“, erklärte Rubio am Freitag in einem Beitrag auf X. Laut Rubio wird Washington Rasool ausweisen. „Er schürt rassistische Spannungen, hasst die USA und hasst Präsident Donald Trump“, erklärte der US-Außenminister weiter. US-Präsident Donald Trump hatte Anfang Februar erklärt, gewisse Teile der Gesellschaft in Südafrika würden sehr schlecht behandelt.
Südafrika: „Bedauerliche“ Entscheidung
Südafrika hat die US-Entscheidung zur Ausweisung seines Botschafters in Washington als „bedauerlich“ bezeichnet. Die Präsidentschaft habe von der Ausweisung des südafrikanischen Botschafters Ebrahim Rasool Kenntnis genommen“, erklärte sie am Samstag in Pretoria. Weiter hieß es, Südafrika sei bereit, „eine für beiden Seiten vorteilhafte Beziehung aufzubauen“. Zudem forderte die südafrikanische Präsidentschaft „diplomatischen Anstand“ zwischen beiden Nationen.
Trump betrachtet Maßnahme zur Beseitigung von Apartheid als diskriminierend
Die Ausweisung Rasools ist ein weiterer Schritt in dem sich zuspitzenden Konflikt zwischen Washington und Pretoria. Trump hatte im Februar die Hilfen der USA für Südafrika eingefroren und sich auf ein Landenteignungsgesetz berufen, welches seiner Ansicht nach weiße Farmer diskriminiert. Einer von Trumps engsten Beratern, der Tech-Milliardär Elon Musk, ist in Südafrika geboren und wirft der südafrikanischen Regierung vor, dass die Eigentumsgesetze des Landes „offenkundig rassistisch“ seien.
Landbesitz ist in Südafrika ein heikles Thema, da drei Jahrzehnte nach dem Ende der rassistischen Apartheid-Herrschaft der weißen Minderheit über die schwarze Mehrheit der Großteil des Ackerlandes immer noch im Besitz von Weißen ist und die Regierung unter Druck steht, Reformen umzusetzen. Das Gesetz zur Landenteignung war im Jänner von Südafrikas Präsidenten Cyril Ramaphosa unterzeichnet worden. Es sieht vor, dass die Regierung nach staatlichen Enteignungen unter bestimmten Umständen keine Entschädigungszahlungen leisten muss.