Rechtzeitig vor den Feiertagen veranlasste das Gesundheitsministerium, dass an privaten Feiern nicht mehr als fünf Personen teilnehmen dürfen, die nicht im selben Haushalt leben. Kritik kam nicht nur aus der Opposition, auch für Verfassungsexperten ist dies nicht haltbar.

Zunächst gab es am Samstag Unklarheiten, wie viele Personen nun insgesamt an Privatfeiern teilnehmen dürfen. Das Gesundheitsministerium präzisierte am Abend, es dürften weitere fünf Personen empfangen werden, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.", erläuterte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage.

Der mit 1. April datierte Erlass des Gesundheitsministeriums erging bereits am 2. April an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, private Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Konkret heißt es darin dass "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen" sind.

"Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern", begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) den Schritt. "Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben."

"Das geht zu weit"

Das Problem, das sich etwa für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk nun stellt: Das Epidemiegesetz, auf das sich der Erlass bezieht, sieht gar keinen Eingriff in den Privatbereich vor. Geregelt werden darin, konkret in Paragraf 15, lediglich öffentliche Veranstaltungen. Die Regierung hatte zu Beginn der Epidemie diese auf maximal 100 Personen limitiert - dann traten ohnehin die Verkehrsbeschränkungen inkraft.

"Das geht zu weit", meint Funk nun zum aktuellen Erlass, der zumindest in manchen Bundesländern schon umgesetzt ist. Er sieht darin eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen dürfe. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys. Gerade darüber solle der Erlass aber ebenfalls Rechtssicherheit schaffen, argumentierte das Ministerium.

"Blockwart-Mentalität"

Ein Aufschrei kam auch aus der Opposition. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl sieht "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung", einen "Aufruf zur Vernaderung" und einen "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Keine gesetzliche Grundlage sieht auch Nikolaus Scherak von den NEOS. Die Maßnahme sei "verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben". SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es "völlig inakzeptabel", dass als Dank für "die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt".

Anschober appellierte jedenfalls an die Bevölkerung durchzuhalten und die Maßnahmen der räumlichen Distanz, des konsequenten Einhaltens des Mindestabstandes und des Verzichts auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen konsequent einzuhalten. "Wir wollen uns die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos."