Das Hotel Dachsteinkönig in Gosau kämpft darum, dass sein von der Abschiebung bedrohter Kochlehrling bleiben darf. Unterstützt von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) und Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) machte das Management in einer Pressekonferenz am Donnerstag seine Sorge um den Lehrling und seine Enttäuschung über die Politik öffentlich.

Maisam K. kam vor vier Jahren nach Österreich. Im Juli 2017 begann er eine Kochlehre. Im Oktober flatterte dann der negative Bescheid in erster, Anfang des Jahres in zweiter Instanz ins Haus. Damit droht dem Lehrling die Abschiebung nach Afghanistan - dort kenne er allerdings niemanden, denn seine Familie lebe im Iran, schilderte der junge Mann. Die Hotelleitung bemüht sich nun, einen Aufschub zu erwirken.

Das Haus mit insgesamt 157 Mitarbeitern beschäftige im Service noch einen zweiten Asylwerber als Lehrling, erklärte der stellvertretende Hoteldirektor Mario Pabst. Dessen Verfahren befinde sich in der ersten Instanz. Ein dritter Asylsuchender hätte Interesse - und das Hotel auch - angesichts der unklaren Lage habe man das Vorhaben ihn auszubilden aber vorerst aufgeschoben. "Das Versprechen, dass man während der Lehre nicht abgeschoben werden darf, wurde seitens der Bundesregierung gebrochen", machte Pabst seiner Verärgerung Luft. Dabei wäre der Bedarf gegeben, denn allein in der Küche suche man drei zusätzliche Lehrlinge.

Rot-Weiß-Rot-Card

Für Gerstorfer, die auch Aufsichtsratsvorsitzende der Dachstein Tourismus AG ist, wäre es ein "einfacher Weg", den Asylwerbern über die Rot-Weiß-Rot-Card Zugang zum Arbeitsmarkt zu geben. Es nicht zu tun, ist für sie ein Widerspruch zu den Bemühungen, Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Denn allein im Mangelberuf Koch würden derzeit bundesweit rund 320 Asylwerber arbeiten.

Anschober kann sich neben dem Weg über die Rot-Weiß-Rot-Card auch die deutsche Drei-plus-Zwei-Regelung, bei der man nach dem Lehrabschluss noch zwei Jahre im Land arbeiten darf, vorstellen. Er schätzt, dass von den 378 Asylwerbern, die in Oberösterreich gerade eine Lehre absolvieren, zwei Drittel einen negativen Bescheid in erster Instanz in der Tasche haben. In der zweiten Instanz gebe es bereits eine Handvoll Urteile, in denen Bleiberecht aufgrund des Lehrverhältnisses zugestanden worden sei, sagte er, aber die Spruchpraxis sei recht unterschiedlich.