Vollbärte, Tattoos, lange Haare
Polizei lockert Richtlinien zum Erscheinungsbild für Beamte
Auch die Polizei wird toleranter, wenn es um das Erscheinungsbild ihrer Beamten geht. Ab sofort ist geregelt, was erlaubt ist. Tattoos und Piercings sind erlaubt, so lange sie nicht sichtbar sind. Haare und Bart dürfen die Uniform nicht verdecken.
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