Vor dreieinhalb Jahren, im Dezember 2014, starb der Sänger Udo Jürgens. Und er hinterließ ein nicht unbeträchtliches Erbe: Berichten zufolge soll es sich um mehr als 50 Millionen Euro handeln.

Bisher wurde das Vermögen jedoch wegen Rechtsstreitigkeiten noch nicht verteilt. Das Magazin „Bunte“ berichtet nun in seiner jüngsten Ausgabe detailliert über das Schweizer Testament des verstorbenen Stars.

Neben seinem langjährigen Manager Freddy Burger, der das musikalische Erbe von Jürgens weiter verwalten und vermarkten soll, hat der Sänger seine ehelichen und unehelichen Kinder nach außen hin mit dem gleichen Pflichterbe bedacht. Laut „Bunte“ sind aber die nicht ehelichen Töchter klar im Vorteil. Sie bekommen nämlich als Vermächtnisnehmer ihr Geld auf jeden Fall ausgezahlt, selbst zu Lasten der offiziellen Erben.

Rund zehn Millionen Euro

Jedes Kind bekommt dem Bericht zufolge drei Sechzehntel des Erbes, also umgerechnet 9,5 Millionen Euro des in Schweizer Franken gehandelten Vermögens. Im Falle der offiziellen Erben, den ehelichen Kindern Jenny Jürgens und John Jürgens, wird der Anteil aber mit Schulden und Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Vater verrechnet. Das sei bei den nicht ehelichen Sonja Jürgens und Gloria Burda nicht der Fall.

Stiftung statt Enkel

Udo Jürgens' Enkel kommen laut „Bunte“ im Testament nicht vor, dafür die Udo Jürgens Stiftung, die sich um Waisen und benachteiligte Kinder kümmert. Mit der Stiftung führen die ehelichen Kinder demnach bereits einen Rechtsstreit. Auch die letzte Lebensgefährtin des Sängers, die Autorin Michaela Moritz, ist als Erbin genannt. Nach langer Verzögerung soll die Auszahlung bald beginnen.