Ausnahmen von der Impfpflicht
Impfbefreiung wird nicht von Hausärzten ausgestellt
Es wird wohl nicht möglich sein, einfach zum Hausarzt oder der Hausärztin zu gehen, um eine Impfbefreiung zu erhalten. Atteste werden nur von berechtigten Amtsärzten, Epidemieärztinnen oder Fachambulanzen ausgestellt.
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