Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat in der Angelegenheit rund um die vom Land Kärnten geplante bahnparallele Ortsumfahrung Greifenburg ein Machtwort gesprochen. Und das fiel zugunsten der Bürgerinitiative (BI) „Lebensraum Oberes Drautal“ aus, die sich seit vier Jahren eine Auseinandersetzung mit den Projektverantwortlichen liefert. „Im Hinblick auf die Aarhus-Konvention war es rechtswidrig, den vom Straßenbau betroffenen Anrainern und Grundbesitzern die Parteienstellung und Gewährung von Akteneinsicht zu verwehren“, teilt BI-Sprecher Michael Dünhofen mit.
Parteienstellung erstritten
„Das Land hat versucht, Bürgerrechte zu ignorieren und ist gescheitert“
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten sprach Anrainern das Recht auf Parteienstellung zu. Geplanter Baustart für die B100-Umfahrung von Greifenburg verzögert sich.
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