Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat in der Angelegenheit rund um die vom Land Kärnten geplante bahnparallele Ortsumfahrung Greifenburg ein Machtwort gesprochen. Und das fiel zugunsten der Bürgerinitiative (BI) „Lebensraum Oberes Drautal“ aus, die sich seit vier Jahren eine Auseinandersetzung mit den Projektverantwortlichen liefert. „Im Hinblick auf die Aarhus-Konvention war es rechtswidrig, den vom Straßenbau betroffenen Anrainern und Grundbesitzern die Parteienstellung und Gewährung von Akteneinsicht zu verwehren“, teilt BI-Sprecher Michael Dünhofen mit.