Anwältin: „Privates Unternehmen kassiert 220 Euro für zu schnelles Fahren“
Von der Polizei gab es keine Strafe, aber vom privaten Autovermieter schon. Ist das erlaubt? Anwältin kritisiert Vorgehen. AK sagt: „Polizei spielen geht nicht.“
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Ein privates Unternehmen in Kärnten erhebt 220 Euro Vertragsstrafe für angeblich zu schnelles Fahren mit einem gemieteten Transporter.
Die Anwältin Daniela Lackner kritisiert, dass die Strafe ohne polizeiliche Kontrolle verhängt wurde und die Mieter nichts von GPS-Überwachung wussten.
Die Firma 123-Transporter begründet die Strafe mit Image-Schäden und Abnutzung der Fahrzeuge durch schnelles Fahren.
Die Arbeiterkammer Kärnten hält die GPS-Überwachung für unzulässig und hat den Fall der Datenschutzbehörde gemeldet.
Es gibt zahlreiche Beschwerden über die Firma, auch wegen Kautionsrückzahlungen und angeblichem Rauchen im Auto.
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