Der Verdächtige im Fall der verschwundenen Britin Madeleine McCann hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Dafür sei nun das Landgericht Kiel zuständig und nicht mehr wie bei dem vorherigen, vor zwei Tagen zurückgezogenen Antrag das Landgericht Braunschweig, teilte der Rechtsanwalt des 43-Jährigen, Friedrich Fülscher, am Donnerstag mit.

Der Verdächtige sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels ab. Das Haftende ist für den 7. Jänner 2021 terminiert - zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt.

Der 43-Jährige hatte zuvor über seinen Anwalt erklärt, das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren zu haben, nachdem das dortige Landgericht ihn seiner Auffassung nach zu Unrecht wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin verurteilt hatte.

Nachdem der Bundesgerichtshof aber das Landgericht Braunschweig in der Frage der Haftentlassung für zuständig erklärt hatte, hatte der Verdächtige seinen Antrag zurückgezogen. Wie der Rechtsanwalt erläuterte, sei bei dem erneuten Antrag nun das Landgericht am Sitz der Haftanstalt zuständig, in die der Mann einsitzt, das ist Kiel.

Bei einer vorzeitigen Haftentlassung könnte der Verdächtige trotz der laufenden Ermittlungen gegen ihn im Fall Maddie auf freien Fuß kommen. Grundsätzlich steht ihm zwar noch die Verbüßung der Strafe in dem Vergewaltigungsfall bevor.

Nach Überzeugung der Braunschweiger Richter vergewaltigte der Mann im Jahr 2005 - rund eineinhalb Jahre vor Maddies Verschwinden - im portugiesischen Praia da Luz die 72-Jährige. Gegen das im Dezember 2019 gesprochene Urteil hatte der 43-Jährige aber Revision eingelegt.